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Checkliste für die standesamtliche Hochzeit

Veröffentlicht am 10.11.2011

Im Rahmen einer standesamtlichen Trauung sagen Braut und Bräutigam verbindlich Ja zueinander. In der Regel kann die standesamtliche Hochzeit frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin angemeldet werden. Natürlich sollte sich jedes Paar vorab Gedanken über die Trauung machen. Im Folgenden findet sich eine Checkliste für die standesamtliche Hochzeit mit wesentlichen Fragen.

  • Wo standesamtlich heiraten?

Zuerst sollte natürlich mal eine Entscheidung fallen, in welchem Standesamt geheiratet werden soll. Viele Standesämter bieten dazu auch bereits besondere Locations an. Unter anderem stehen Schlösser oder Wahrzeichen zur Auswahl. So zum Beispiel der Fernsehturm für eine standesamtliche Hochzeit in Berlin oder das Riesenrad für eine Hochzeit in Wien. Die Trauung muss demnach nicht unbedingt in einer Amtsstube statt finden. Einige Standesämter bieten sogar Hochzeiten unter freien Himmel an. Bei Locations außerhalb des Standesamts sollte jedoch bedacht werden, dass im Normalfall Extra-Kosten anfallen. Am besten erkundigt man sich über die unterschiedlichen Möglichkeiten beim zuständigen Standesamt.

  • Wann standesamtlich heiraten?

Bei der standesamtlichen Hochzeit ist vor allem zu bedenken, dass Trauungen großteils nur von Montag bis Freitag möglich sind. Zahlreiche Standesämter bieten zwar bereits auch Hochzeiten an einem Samstag an, wobei diese natürlich sehr beliebt sind. Wer also vor der kirchlichen Hochzeit an einem Samstag standesamtlich heiraten möchte, sollte sich rechtzeitig erkundigen, ob das auch möglich ist. Neben Samstagen sind auch besondere Termine, wie der 12.12.12, sehr begehrt. Wer an einem Termin mit sogenannten Schnapszahlen heiraten möchte, sollte sich unbedingt rechtzeitig anmelden.

Mögliche Fragen an das Standesamt

  • Wie läuft die standesamtliche Trauung ab?

Diese Frage kann im Vorgespräch mit dem Standesbeamten geklärt werden. Gibt es besondere Wünsche den Ablauf betreffend sollten diese vorab unbedingt geklärt werden. Dabei kommt es auch auf die Flexibilität des Standesbeamten an.

  • Haben im Trauungsaal alle Gäste Platz?

Die Anzahl der Gäste für die standesamtliche Hochzeit sollte keinesfalls das Platzangebot im Trauungssaal übersteigen.

  • Ist der Trauungssaal geschmückt?

Vermutlich ist der Trauungssaal mit zumindest einem Blumengesteck geschmückt. Wer bei der Trauung auf Dekoration nicht verzichten möchte, sollte sich danach erkundigen bzw. auch inwieweit der Saal selbst geschmückt werden kann.

  • Ist eine musikalische Untermalung der Feier möglich?

Viele Standesämter bieten eine musikalische Untermalung gegen Gebühr an. Wird eigene Musik (zum Abspielen oder durch einen Künstler) gewünscht, sollte geklärt werden, ob dies überhaupt möglich ist.

  • Werden die Trauringe ausgetauscht?

Findet im Anschluss an die standesamtliche Trauung die kirchliche Hochzeit statt, ist der Tausch der Ringe nicht unbedingt erforderlich.

  • Darf im Standesamt Reis geworfen werden?

Es gilt als beliebter Hochzeitsbrauch nach der Trauung Reis über das Brautpaar zu werfen. Allerdings ist diese Tradition in vielen Standesämtern nicht erlaubt. Deshalb sollte man sich im Vorfeld erkundigen, ob das Werfen von Reis oder ähnlichem (z. B. Konfetti) erlaubt ist.

  • Ist eine Agape nach der Trauung möglich?

Manche Standesämter bieten nach der Trauung einen kleinen Sektempfang an. Am besten erkundigt man sich über die Möglichkeiten und bucht gegebenenfalls die Hochzeitsagape gleich bei der Anmeldung für die Trauung.

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